Die Bewertung von bebauten Grundstücken ist einer der Standardfälle in der Immobilienbewertung. Klassischerweise handelt es sich um Einfamilienhäuser, Wohn-/Geschäftshäuser, Gewerbeobjekte o.ä.
Zu den unbebauten Grundstücken zählen u.a. Baugrundstücke, Landwirtschaftsflächen usw.
Eigentumswohnungen (Wohnungseigentum) und nicht Wohnzwecken dienende Einheiten (Teileigentum) gehören zu den grundstücksgleichen Rechten. Das Wohnungseigentum umfasst das Sondereigentum an einer in sich abgeschlossenen Einheit (Eigentumswohnung) sowie das Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum (u.a. Gebäudehülle und Grundstück).
Erbbaurechte gehören zu den grundstücksgleichen Rechten. Das Erbbaurecht ist das Recht, meist gegen Zahlung des sog. Erbbauzinses, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, ohne Eigentümer des Grundstückes zu sein. Zum Erbbaurecht gehören auch das Wohnungs- und Teilerbbaurecht.